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Kündigungsschutz

Sie wurden gekündigt? Wir helfen Ihnen. Fachanwalt für Arbeitsrecht berät sofort und kostenlos

Hilfe bei Kündigung

Für viele Arbeitnehmer ist eine Kündigung das Schlimmste, was Ihnen widerfahren kann. Schließlich hat es neben den finanziellen auch psychische Auswirkungen auf die Betroffenen. Darum setzte der Gesetzgeber den Arbeitgebern für eine Kündigung Hürden. Wir überprüfen, ob bei Ihrer Kündigung alles mit rechten Dingen zuging. Falls nicht, können Sie mit Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung klagen. Entweder mit dem Ziel der weiterbeschäftigt zu werden oder eine angemessene Abfindung zu erhalten.

Unbedingt die Drei-Wochen-Frist beachten

Beachten Sie die sogenannte materielle Präklusion. So bezeichnen Juristen eine Handlungsfrist für das Einlegen von Rechtsmitteln. Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie drei Wochen Zeit. Wenn Sie die nicht in dieser Drei-Wochen-Frist einreichen, gibt es nachträglich keine Möglichkeit mehr. Die Frist läuft ab dem Tag, als Ihnen die Kündigung erteilt wurde.

Kostenlose Beratung

Alle Arbeitnehmer aus Karlsruhe und der Region Mittlerer Oberrhein können Mitglied in unserem Verein werden. Die Mitgliedschaft bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. kostet 40 Euro pro Kalenderjahr und berechtigt zur sofortigen Inanspruchnahme aller angebotenen Leistungen des Vereins, deren Kernstück die kostenlosen Beratungen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist. Die Mitgliedschaft ist eine günstige Möglichkeit die Hilfe eines Rechtsanwalts zu erhalten. Bei uns erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte optimal wahrnehmen.

Terminvereinbarung

Zögern Sie nicht, und rufen Sie uns an, wenn Sie gekündigt wurden oder eine Kündigung befürchten. Mit unserer Hilfe sichern Sie Ihre Ansprüche auf ein gutes Arbeitszeugnis, ihre Weiterbeschäftigung oder eine hohe Abfindung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Warten Sie nicht bis die Frist fast abgelaufen ist, sondern handeln Sie unverzüglich, indem Sie den ANHV Karlsruhe anrufen. Sie erreichen uns unter 0721-95793660.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0721-95793660

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0721-95793660

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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